Datenschutzerklärung für Mitglieder der Genossenschaft

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist: Tante Emmer eG i.G., Grabengasse 23, 94032 Passau.

Der Name und die Anschrift werden für die Mitgliederliste der Genossenschaft benötigt (Art. 6 Absatz 1 c DS-GVO i.V.m. § 30 Absatz 2 Satz 1 Nr.1 GenG). Die Steueridentifikationsnummer und das Geburtsdatum werden benötigt, um in Falle einer Gewinnausschüttung die Abgeltungssteuer abführen zu können (Art. 6 Absatz 1 c DS-GVO i.V.m § 45 d Absatz 1 EStG) und die gesetzlich vorgesehenen Abfragen zum Kirchensteuermerkmal durchführen zu können (Art. 6 Absatz 1 c i.V.m § 51a Absatz 2c, 2e EStG). Über die Adresse, ggfs die E-Mail-Adresse werden Sie von der Genossenschaft zu Versammlungen eingeladen (Art. 6 Absatz 1c DS-GVO i.V.m § 46 Absatz 1 Satz 1 GenG i.V.m. § 6 Nr.4 GenG), darüber hinaus im Rahmen der Mitgliedschaft über Angebote der Genossenschaft informiert (Art.6 Absatz 1 b DS-GVO i.V.m. § 1 Absatz 1 GenG i.V.m. der Satzung). Die Bankverbindung wird benötigt zur Leistung der Einzahlungen auf den Geschäftsanteil per Lastschrift (Art.6 Absatz 1 b DS-GVO i.V.m. der Beitrittserklärung) und zur Auszahlung von Gewinnen und Auseinandersetzungsguthaben (Art. 6 Absatz 1 f DS-GVO i.V.m. der Satzung) die Genossenschaft hat ein berechtigtes Interesse an einer unkomplizierten und rechtssicheren Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich bzw. durch die Satzung vorgeschrieben, die Nichtbereitstellung hätte zur Folge, dass die Mitgliedschaft nicht zustande kommen kann.

Die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet, soweit nicht im Einzelfall dafür eine Einwilligung erteilt wird. Wir sind allerdings gesetzlich verpflichtet, in einigen Fällen Dritten die Einsicht in die personenbezogenen Daten zu gewähren. Das betrifft zum Beispiel andere Mitglieder, den gesetzlichen Prüfungsverband oder Behörden, insbesondere das Finanzamt.

Die Daten werden unterschiedlich aufbewahrt: Alle steuerlich relevanten Informationen werden zehn Jahre aufbewahrt (§ 147 AO). Die Daten in der Mitgliederliste (Name und Anschrift nach § 30 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 GenG) werden auch nach dem Ausscheiden nicht gelöscht (§ 30 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 GenG). Die Unterlagen, aufgrund deren die Eintragung des Beitritts, der Veränderung der Zahl weiterer Geschäftsanteile oder des Ausscheidens in die Mitgliederliste erfolgt, werden noch drei Jahre nach dem Schluss des Kalenderjahres, in dem das Mitglied aus der Genossenschaft ausgeschieden ist (§ 30 Absatz 3 Satz 1, 2 GenG) aufbewahrt, Andere Unterlagen mindestens sechs Jahre nach Empfang durch die Genossenschaft (§ 30 Absatz 3 Satz 3 GenG i.V.m. § 257 Absatz 4, 5 HGB); dies gilt nicht soweit steuerliche Aufbewahrungsvorschriften nach § 147 AO eine längere Aufbewahrungsdauer vorsehen. Sie haben das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung (soweit dem nicht eine gesetzliche Regelung entgegensteht). Auch kann eine Datenübertragung angefordert werden, sollte der Unterzeichnende eine Übertragung seiner Daten an eine dritte Stelle wünschen.

Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Landesbeauftragte für Datenschutz)

Tante Emmer wird zur Genossenschaft!

Trag dich in den Newsletter ein, um auf dem Laufenden zu bleiben:

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.